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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension und Hundetagesstätte Conny Sielke, Sperbertwiete 9, 22175 Hamburg

Stand Dezember 2016

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Conny Sielke im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Conny Sielke verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Conny Sielke verbleibt.
(3) Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Tierpension Conny Sielke, das Tier zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Tieres zu übernehmen . Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. Futtermittel ist ungeachtet etwaiger Nebenabsprachen durch den Halter zu stellen. Der Halter erklärt sich mit den Mehrkosten einer anderslautenden Nebenabsprache in Form einer Aufwandspauschale von 10,00 Euro pro angefangener Woche Aufenthalt ausdrücklich einverstanden.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung (1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Conny Sielke eingehend informiert. Der Kennenlern-Tag beinhaltet das Erscheinen von Hund und Halter vor Ort in der Hundepension Conny Sielke . Der Kennenlern-Tag ist kostenfrei und unverbindlich. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten eines Aufenthalts ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und wahrgenommenem Kennenlern-Tag (Hund und Halter vor Ort erschienen) möglich. (3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art eine Aufwandpauschale in Höhe von 10 Euro pro angefangener Woche Aufenthalt berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind die Hundepension Conny Sielke und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Conny Sielke gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern Conny Sielke eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundepension Conny Sielke bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension Conny Sielke gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundeschule Conny Sielke dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.
(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Conny Sielke dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension Conny Sielke verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundepension Conny Sielke an den Kunden zu erstatten.
(7) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss spätestens einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Conny Sielke, den Hund am gewünschten Tag in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Conny Sielke berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen

(1) Die Hundepension Conny Sielke ist verpflichtet, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Conny Sielke zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension Conny Sielke an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich in dieser Zeit der von der Hundepension Conny Sielke allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
(4) Die Preise können von der Hundepension Conny Sielke ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Leistungen der Hundepension Conny Sielke oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Conny Sielke dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Conny Sielke dem in die Hundepension Conny Sielke gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Conny Sielke Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Conny Sielke, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Conny Sielke hinterlegt.
(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Conny Sielke berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Conny Sielke übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Tierhalter ist bei Rücktritt vom Hundepensionsvertrag aus oben genanntem Grund dennoch zur Zahlung des der Pension entstandenen Verdienstausfalles in Höhe von 100 % verpflichtet.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Conny Sielke außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Ansonsten behält es sich die Hundepension Conny Sielke vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Conny Sielke übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Conny Sielke übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann seitens der Hundepension Conny Sielke keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundepension Conny Sielke übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Conny Sielke ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension Conny Sielke einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension Conny Sielke berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 15 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension Conny Sielke verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Haftung

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(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein alleiniges Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Conny Sielke erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden in vollem Umfang.
(3) Die Haftung der Hundepension Conny Sielke ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension Conny Sielke auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 50.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension Conny Sielke oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension Conny Sielke oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Conny Sielke keine Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Conny Sielke jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Conny Sielke unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Conny Sielke Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, welches eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird. Eine anteilige oder vollständige Kostenrückerstattung bei vorzeitiger Abholung des Tieres vor Ablauf der vereinbarten Aufenthaltszeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. (2) Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundepension aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.
(3) Die Hundepension Conny Sielke behält es sich vor, den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
(4) Der Halter wird 3 Tage nach Fristablauf per eingeschriebenem Brief zur Abholung aufgefordert. Die hierfür anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
(5) Nach Fristablauf der Abholung besteht freies Verfügungsrecht über das nicht abgeholte Tier ohne die Möglichkeit einer Schadensersatzforderung.

§ 12 Bring- und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zur Hundepension Conny Sielke kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 2100 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 06:30 bis 19:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Nach Absprache ist für die Tagesbetreuung auch eine Abholung nach 19 Uhr in Einzelfällen möglich. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Der Unterbringungszeitraum ist davon unberührt durchgehend von Montag bis Sonntag möglich.
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Conny Sielke vor, den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang in Höhe des vereinbarten pauschalen Tagessatzes zu tragen.

§ 13 Preise

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Der Hundehalter erhält am Kennenlern-Tag eine Preisliste in Papierform. Mehrkosten verursachende Nebenabsprachen werden schriftlich festgehalten.
(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung entrichtet.
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Außerdem ist bei Tierarztbesuchen eine Kostenerstattung für die angefallenen Fahrten der Tierpension Conny Sielke in Höhe von 1,- Euro pro gefahrenem Kilometer zu entrichten bei der Abholung.
(4) Bei nicht Einhalten der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension Conny Sielke das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe des Tagessatzes trägt der Hundehalter.

§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung, Reduzierung, oder vorzeitiger Abholung durch den Kunden oder der vereinbarten Kontaktperson ist eine anteilige oder vollständige Kostenrückerstattung bzw. Verrechnung grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension Conny Sielke grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze vor der Hundepension Conny Sielke erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 16 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension Conny Sielke behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche.

§ 17 Ablehnungsrecht

Die Hundepension Conny Sielke hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen. Insbesondere werden grundsätzlich keine Aufträge, die einen Aufenthalt von Listenhunden beinhalten, von der Hundepension Conny Sielke angenommen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Conny Sielke und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart. (3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes, Hamburg Wandsbek.